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8. August 2022Lichtblicke 2022 im Juli. Finnwalgruppe gesichtet. Wieder Calzium in Bio-Pflanzendrinks. Einfache Rückgabe von Altgeräten. Schädel-Rückgabe möglich.

Mit Lichtblicke gucke ich auf den zurückliegenden Monat zurück und suche gutes, positives, schönes – eben Lichtblicke. Das letzte Jahr hat mir noch einmal ganz krass gezeigt, wie viel negatives es gibt. Wie sehr ich damit konfrontiert werde und mich dem nicht entziehen kann. Weil „only bad news is good news“, ihr wisst es eh.
Natürlich kann ich das Schlimme nicht weglächeln, will ich auch gar nicht. Es ist wichtig, hinzugucken und Dinge die falsch laufen nicht zu ignorieren. Es ist essenziell, dass wir gegen die schwierigen Dinge, die vor unserer Haustür passieren angehen und uns nicht einigeln. Aber, und ja hier darf ein aber stehen: Es braucht auch gute Nachrichten. Lösungsideen. Entwicklungen. Und darum geht es hier.
Bio-Pflanzendrinks gibt’s wieder mit Calciumzugabe
Erst 2021 wurde der Verkauf von Bio-Pflanzendrinks, die mit Algen angereichert wurden, verboten. Der Grund: Die Alge Lithothamnium calcareum, in Form von Pulver als Calciumlieferant hinzugefügt, ist eine nicht-biologische Zutat landwirtschaftlichen Ursprungs. Und solche nicht-biologischen Zutaten dürfen nur unter sehr strengen Richtlinien einem mit Bio-Siegel versehenen Produkt zugegeben werden. Seitdem wurde fieberhaft an Möglichkeiten gearbeitet, wieder calciumhaltige Bio-Pflanzendrinks anzubieten. Jetzt wirbt Völkl mit neuen Pflanzendrinks. Diese kommen, wie schon eine Weile, in einer Glaspfandflasche, gehören neuerdings in die Kühlung und einer Sorte wird Rotalge für die Calciumversorgung zugefügt. Auch Natumi bietet wieder Drinks mit Calcium an. Und auch die Firma ve-like hat ebenso ein calciumhaltigen Haferdrink im Sortiment (wenn auch leider nicht im Pfandglas). Es bewegt sich also was auf dem Markt.
Der Finnwalbestand in der Antarktis erholt sich
Finnwale belegen nach den Blauwalen mit 27 Metern Länge Platz 2 der größten Meeressäuger der Welt. Man nennt sie auch die „Windhunde der Meere“ da sie bis zu 45 km/h schnell schwimmen können. Weltweit gilt ihr Bestand als gefährdet. Doch nun gibt es eine positive Nachricht aus dem kalten Süden: Das dort vor 40 Jahren beschlossene Fangverbot für Finnwale trägt endlich Früchte. Erstmals wurden wieder größere Bestände in der Antarktis entdeckt. Ihr Bestand ist nicht nur an sich erhaltenswert, sondern auch ein wertvoller Beitrag für das Ökosystem der Antarktis, sagen Forscher*innen.
Quelle: Watson vom 15.07.2022
Stiftung Schloss Friedenstein zeigt Willen zur Schädel-Rückgabe
In Deutschland (und anderen ehemaligen Kolonialmächten) läuft eine sehr zähe, manchmal frustrierende und oftmals komplizierte Diskussion um Rechte an Kunst- und Kultgegenständen sowie Gebeinen aus ehemaligen Kolonien. Um so schöner zu lesen, dass die Stiftung Schloss Friedenstein in Gotha Willens ist, die im 19. Jahrhundert als Trophäen und „exotische Geschenke“ gesammelten Schädel indonesischer Menschen zurück zu geben. Im Zuge des internationalen Forschugsprojekts „Human Remains“ wurden die Schädel untersucht und ihre Herkunft geklärt. Für die Rückführung soll eine internationale – heißt wohl deutsch-indonesische – Arbeitsgruppe ins Leben gerufen werden. Denn neben dem Rückgabewillen braucht es auch den Annahmewillen seitens Indonesien.
Quelle: MDR vom 23.07.2022
Altgeräte im Supermarkt zurückgeben geht
Schon Anfang des Jahres wurde es in der Novelle des ElektroG angekündigt, ab dem 1.7.22 gilt es fix: Altgeräte mit einer können neben Elektro- und Baumärkten ab sofort auch in Supermärkten, Disountern und Drogeriemäkten abgegeben werden. Denn: Wir verfehlen unsere Sammelquote für Elektroschrott. Die sollte eigentlich bei 65% der neu in den Umlauf gebrachten Geräte liegen. Tun sie aber nicht. Wir schaffen bundesweit gerade mal 44%. Zudem landen immer noch kleinere Elektrogeräte im Hausmüll. Unter anderem wohl, weil der Weg zum Wertstoffhof eben irgendwie doch zu umständlich ist.
Die Idee ist also, die Rückgabe dort anzubieten, wo man eh regelmäßig vorbei kommt: Beim Einkauf. Schließlich bietet ein Großteil der oben genannten Läden selbst Elekrtogeräte an, müssen sich aber bisher überhaupt nicht um deren Rücknahme kümmern. Natürlich kann man jetzt nicht überall mit einer Wagenladung Elektroschrott antanzen. Es gibt Regelungen, wo die Rückgabe kostenlos erfolgen kann. So müssen die Geschäfte mindesten 800qm Verkaufsfläche haben, also entsprechend groß sein und selbst regelmäßig Elektrogeräte zum Verkauf anbieten. Abgegeben werden dürfen drei Teile auf einmal. Ausgerichtet ist die neue Regelung vor allem an Kleingeräte von unter 25cm Kantenlänge. Wer dennoch seine Waschmaschine kostenlos im Supermarkt abgeben will, muss ein entsprechendes Neugerät kaufen.
Quelle: Umweltbundesamt vom 01.07.2022
