Ein Jahr keine Kleidung kaufen. Der erste Kauf nach fünf Monaten und ein Bescheisserle zum Geburtstag. #IchKaufNix
Lichtblicke 2022 im April. Verspätet aber doch. Allergikerfreundliche Äpfel. Ein elektrisches Containerschiff. Amazon USA bekommt die erste Gewerkschaft.
Mit Lichtblicke gucke ich auf den zurückliegenden Monat zurück und suche gutes, positives, schönes – eben Lichtblicke. Das letzte Jahr hat mir noch einmal ganz krass gezeigt, wie viel negatives es gibt. Wie sehr ich damit konfrontiert werde und mich dem nicht entziehen kann. Weil „only bad news is good news“, ihr wisst es eh.
Natürlich kann ich das Schlimme nicht weglächeln, will ich auch gar nicht. Es ist wichtig, hinzugucken und Dinge die falsch laufen nicht zu ignorieren. Es ist 2022 wirklich essenziell, dass wir gegen die schwierigen Dinge, die vor unserer Haustür passieren angehen und uns nicht einigeln. Aber, und ja hier darf ein aber stehen: Es wird uns kaputt machen, wenn wir verlernen die schönen und guten Dinge die passieren und uns begenen zu sehen. Wir können nicht aktiv handeln ohne an das Gute und Schöne zu glauben und daran festzuhalten.
Deswegen schreibe ich meine Lichtblicke. Damit ich Rückschau halten kann auf den Monat und die guten Dinge festhalte. Für mich. Vielleicht auch für euch. Großes, kleines. Egal. Auch nur ein gutes Ding ist schon ausreichend.
Das Ende von §2019a
Das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen, quasi „Werbung“ für Abtreibung war durch den §219a verboten. Das darunter auch das reine Informieren über medizinische Leistungen fällt, zeigen etliche Klagen gegen Ärzt*innen, die zum Beispiel auf ihren Webseiten über eben diese Leistungen informierten. Doch nur wer informiert ist, kann gute Entscheidungen treffen. Deshalb wurde lange diskutiert, den §219a abzuschaffen. Das Bundeskabinett hat nun endlich die Aufhebung beschlossen. Damit soll Schwangeren der Weg zu Informationen erleichtert und Ärzt*innen die Möglichkeit gegeben werden, sachgemäß öffentlich aufzuklären. Es wurde aber auch Zeit. Das Ganze muss jetzt noch von Bundesrat und Bundestag beraten werden.
Quelle: Zeit vom 9.3.2022
Erster Antiziganismusbeauftragter ernannt
Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler ist der erste Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus. Sinti und Roma werden seit Jahrhunderten diskriminiert und müssen sich ebenso lange schon gegen Vorurteile wehren. Die Ermordung Hunderttausender Sinti und Roma im Nationalsozialismus und die weitergehende Diskriminierung nach 1945 ist bis heute nicht aufgearbeitet und hat kaum Platz im deutschen Gedenken. Seit geraumer Zeit gibt es außerdem wieder eine Zunahme von Anfeindungen. Daimagüler will die Kultur von Sinti und Roma in Deutschland bekannter zu machen und setzt sich ein für die Einrichtung einer Kommission zur Aufarbeitung des Unrechts nach 1945.
Quelle: Deutschlandfunk Kultur vom 10.3.2022
Wenn ihr wie ich (so gut wie) keine Ahnung davon habt, wie das Leben für Sinti und Roma in Deutschland nach 1945 aussah und aussieht, dann empfehle ich euch als Einstieg die Doku „Der lange Weg der Sinti und Roma“ in der ARD Mediathek. Das ist keine leichte Kost, aber wichtig, weil wir hier in der Mehrheitsgesellschaft gar nichts dazu lernen.
AFD darf als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden und verliert zwei Klagen
Der Verfassungsschutz darf die AFD als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ einstufen, das urteilte das Kölner Verwaltungsgericht. Denn es gebe „ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei“, so das Gericht. Es stützt damit die Bewertung des Verfassungsschutzes, welcher die AFD unter Beobachtung stellen wollte. Dagegen reichte die AFD Klage ein und verlor. Sie will jetzt prüfen, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird. Daher muss man sagen: Der Drops ist noch nicht gelutscht.
Außerdem verlor die Partei die Klage bezüglich eines Anspruchs auf das Amt des Bundestagsvizepräsidenten. Sie pochte auf die Geschäftsordnung des Bundestages, nach der „Jede Fraktion des Deutschen Bundestages […] durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten“ ist. Daraus, so die Richter*innen erfolgt aber noch lange kein Anspruch auf einen Platz. Denn dieser wird durch Wahl vergeben. Steht ebenso in der Geschäftsordnung.
Quelle: Zeit vom 9.3.2022 und Süddeutsche vom 20.3.2022
UN Abkommen gegen Plastimüll
Schätzungen zufolge werden weltweit ca. 400 Mio. Tonnen Kunststoffe pro Jahr produziert. Das Problem: Werden diese entsorgt, landert der oftmals auf (illegalen) Müllkippen oder im Meer, wo sich inzwischen schon Müllinseln gebildet haben. Nun hat die Umweltversammlung der Vereinten Nationen einstimmig (!) ein Abkommen beschlossen. Und zwar nicht als „freiwillige Selbstverpflichtung“ wie es ja gerne mal gemacht wird, sondern rechtsbindend. In den kommenden zwei Jahren sollen Vorgaben erarbeitet werden und konkrete Umsetzung zur Bekämpfung des Plastikmülls weltweit erfolgen. Und nicht nur das, im Fokus steht auch die Reduzierung und generell die Herstellung von Kunststoffen aus Erdöl.
Quelle: Deutschlandfunk Nova vom 2.3.2022